Argumente für ein NEIN zu Olympia (Archiv)

Diese Seite dokumentiert Stand der Homepage von Mitte Oktober 2015.

Wer wir sind

Wir sind Aktive aus dem Netzwerk „NOlympia Hamburg – Etwas Besseres als Olympia“, die auch engagiert sind in: AStA Universität Hamburg, AStA Technische Universität Harburg, AStA HafenCity-Universität, DIDF, GEW, SPD, LINKE, GRÜNE JUGEND, ver.di.

Wir wollen, dass die Stellungnahme „Argumente für ein NEIN zu Olympia“ im Informationsheft zum Referendum abgedruckt wird. Dafür haben viele Menschen, die dieses Anliegen unterstützen, vom 27. August bis 16. September 2015, 10.240 Unterschriften gesammelt. Wir haben die gesammelten Unterschriften am 17. September 2015 dem Landeswahlleiter überreicht.


Hintergrund:

Nach der Änderung der Hamburgischen Verfassung im Zuge der Einführung des „Bürgerschaftsreferendums“ gibt es die Möglichkeit, den Abdruck einer weiteren Stellungnahme im Umfang von acht Seiten für die Begründung einer Kontra-Position zu der des Senats in dem Informationsheft zu erwirken.
Dafür sind im Paragraph 25 des Volksabstimmungsgesetzes drei Möglichkeiten geregelt:

1. eine „zustandegekommene“ Volksinitiative kann eine Gegenvorlage zur Vorlage des Senats beifügen. Dafür müssten 65.000 Unterschriften gesammelt worden sein. (§ 25j Gegenvorlage)

2. eine 2/3-Mehrheit der Bürgerschaft kann die Aufnahme einer Gegenposition beschließen:
"Eine weitere Stellungnahme ist aufzunehmen, wenn die Bürgerschaft es zur Sicherstellung der Meinungsvielfalt im Informationsheft mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl bis zum Ablauf der Frist in § 25j Absatz 3 beschließt." (§ 25k Abstimmungsbenachrichtigung, Absatz 2)

3. Sammlung von 10.000 Unterschriften innerhalb von drei Wochen (Im Fall des Olympia-Referendums vom 27.08. - 17.09.):
"Eine weitere Stellungnahme ist aufzunehmen, wenn sie innerhalb der Frist nach § 25j Absatz 3 von mindestens 10.000 zur Bürgerschaft Wahlberechtigten unterstützt wird" (§ 25k Abstimmungsbenachrichtigung, Absatz 2)

Quelle: Das Volksabstimmungsgesetz kann über die folgende URL aufgerufen werden: http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?nid=1d&showdoccase;=1&doc.id;=jlr-VoBegGHAV7P25k&st;=lr